Auf Grundlage der Verordnung zur Gestaltung des
Schulverhältnisses vom 19. August 2011, Anlage 3 (zu
§ 60 Abs. 13) hat die Schulkonferenz der IGS Wallrabenstein am
20.07.2015 Regelungen zu Entschuldigungen und Beurlaubungen
beschlossen. Diese kann hier nachgelesen werden.