In den Bildungsgang Gymnasium wird eingestuft, wer folgende Mindestanforderungen erfüllt:
Belegung einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 7
drei E-Kurse, davon zwei in D, M oder E, zwei Kurse mit Note 3, ein Kurs mit Note 2
alle G-Kurse mit Note 2
alle nicht differenzierten Fächern mit Note 3
Ein Ausgleich von Minderleistungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Mögliche Abschlüsse
Folgende Abschlüsse können im Bildungsgang Gymnasium erreicht werden:
Hauptschulabschluss / Berufsreife
Wer zu Beginn der 9. Jahrgangsstufe dem Bildungsgang Gymnasium angehört, erhält den Hauptschulabschluss auch ohne Teilnahme an der Hauptschulabschlussprüfung.
Realschulabschluss / Mittlere Reife
Im Bildungsgang Gymnasium wird der Realschulabschluss bereits mit der Versetzung in die 10. Klasse erteilt, theoretisch auch ohne Teilnahme an der Realschulabschlussprüfung, an der an der IGS Walrabenstein jedoch alle Schüler(innen) teilnehmen.
Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe
Wer die Anforderungen des Bildungsgangs erfüllt, erhält nach der 10. Klasse eine Versetzung in die Gymnasialen Oberstufe.