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Der Winter ist da,
der Bus aber nicht?
Falls witterungsbedingt der Bus nicht kommt, bitte gemäß dem Winternotplan die Anfahrt zur 2. Stunde versuchen! Falls auch dann kein Bus kommt, bitte zu Hause bleiben.
(28.01.2024, 17:30 Uhr)
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IGS Wallrabenstein
Auf der Weid 9
65510 Hünstetten
06126-225-0
06126-225-38

Hinweise bezüglich der Schul- und Hausordnung

(Artikel aus "Der Blick", 23. Jahrgang, Nr. 1, März 2019)

Es gab immer wieder Nachfragen, daher hier noch einmal zur Erinnerung:

Krankmeldungen

Die Krankmeldung ihrer Kinder erfolgt am besten über Mitschüler oder Geschwisterkinder bzw. per Mail an den Klassenlehrer. Geht ihr Kind wieder in die Schule, so legt es die schriftliche Bitte um Entschuldigung bei den Kurslehrern (z.B. Sportlehrer oder Religionslehrer) vor und gibt sie zum Schluss beim Klassenlehrer ab.

Verlassen des Schulgeländes

Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet, auch nicht in der großen Mittagspause, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Hessen. Wir bitten Sie daher erkrankte Kinder entweder am Busplatz oder vor dem Verwaltungstrakt abzuholen, damit wir eine durchgehende Aufsicht gewährleisten können. Ebenso möchten wir Sie daran erinnern, Ihren  Kindern ausreichend Pausenverpflegung mitzugeben oder die Angebote in der Cafeteria bzw. Mensa nutzen zu lassen.

Elterntaxis

Um die Park- und Fahrsituation rund um die Schule zu entschärfen, bitten wir Sie, ihre Kinder, außer im Krankheitsfall (s.o.),  nicht direkt bis zur Schule zu bringen oder dort abzuholen. Nutzen Sie die Seitenstraßen und den Fußgängerüberweg. Auch hier weise ich daraufhin, dass der Schulweg nicht versichert ist, wenn Sie ihr Privatfahrzeug nutzen.

Ausnahmen zur Handyregelung

Da unser „Digitaler Vertretungsplan“ in der Cafeteria immer noch nicht funktioniert, gestatten wir in Absprache mit dem aufsichtführenden Lehrer im Bereich der Cafeteria den Blick auf das Handy und den Vertretungsplan. Ansonsten sind die digitalen mobilen Geräte ausgeschaltet in der Schultasche verstaut aufzubewahren. In der Zeit von 13:10 bis 13:45 Uhr ist die Nutzung im rechtlichen Rahmen erlaubt, ebenso wenn der unterrichtende Kollege es zu unterrichtlichen Zwecken einsetzen möchte.