Ein*e Schulsprecher*in und zwei stellvertretende Schulsprecher*innen werden für ein Schuljahr von allen Schüler*innen direkt gewählt. Kandidieren darf jede*r Schüler*in der Schule.
Die fünf Beisotzer*innen werden für ein Schuljahr vom Schülerrat gewählt. Kandidieren darf jede*r Schüler*in der Schule.
Die Schulkonferenzmitglieder werden für zwei Schuljahre vom Schülerrat gewählt. Hierfür dürfen nur Schüler*innen ab der 8. Klasse kandidieren.
Die Gesamtkonferenzdelegierten nehmen an den Gesamtkonferenzen teil. Sie werden für ein Schuljahr vom Schülerrat gewählt. Kandidieren darf jede*r Schüler*in der Schule.
Die Delegierten für den Kreisschülerrat (KSR-Delegierte) werden für ein Schuljahr vom Schülerrat gewählt. Hier dürfen nur Klassensprecher*innen kandidieren.
Zu den den Schulkonferenzmitgliedern und den KSR-Delegierten werden jeweils auch Stellvertreter*innen gewählt. Fällt ein Gesamtkonferenzdelegierter aus, wird er/sie von einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.
Der Schülerrat setzt sich zusammen aus den Klassensprecher*innen und deren Stellvertreter*innen, die von ihren jeweiligen Klassen jeweils für ein Schuljahr gewählt werden.
Unterstützt wird die SV von beliebig vielen Helfer*innen, die der Vorstand kooptieren kann und bis zu zwei Verbindungslehrer*innen. Letztere werden auf zwei Jahre vom Schülerrat gewählt.